Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Aktualisiert am 14. November 2022
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine juristische Person) ("Kunde") und Conduktor Inc., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Delaware ("Conduktor"), und regelt Ihren Zugang zu und die Nutzung der Conduktor-Softwaredienste (kollektiv "Conduktor Software"). Diese Vereinbarung gilt für Testlizenzen, kostenlose Lizenzen und professionelle Lizenzen der Conduktor Software. Die Nutzung und der Zugang zur Conduktor Software sind von Ihrer Einhaltung dieser Vereinbarung und aller geltenden lokalen, staatlichen, nationalen und internationalen Gesetze, Regelungen und Verordnungen abhängig. Ihre Nutzung der Conduktor Software deutet auf Ihre Zustimmung zu dieser Vereinbarung hin. Wir können diese Vereinbarung (einschließlich aller Richtlinien, auf die wir verweisen) jederzeit ändern, indem wir eine überarbeitete Version auf der Conduktor-Website veröffentlichen oder Sie auf andere Weise gemäß Abschnitt 10.7 benachrichtigen. Die geänderte Vereinbarung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft oder, wenn wir Sie per E-Mail benachrichtigen, wie im E-Mail-Nachricht angegeben. Wenn Sie die Conduktor Software nach dem Inkrafttreten von Änderungen dieser Vereinbarung weiterhin benutzen, stimmen Sie den geänderten Vereinbarungen zu. Wir haben diese Vereinbarung zuletzt am Datum, das zu Beginn dieser Vereinbarung aufgeführt ist, geändert.
WENN SIE ALS EINZELPERSON IM NAMEN EINER JURISTISCHEN PERSON, WIE Z.B. IHREM ARBEITGEBER, DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMEN, BEHAUPTEN SIE, DASS SIE DIE RECHTLICHE BEFUGNIS HABEN, DIESE JURISTISCHE PERSON ZU BINDEN, UND "KUNDE" BEZIEHT SICH HIERIN AUF DIESE JURISTISCHE PERSON. WENN SIE SOLCHE BEFUGNIS NICHT HABEN, ODER WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIESE VEREINBARUNG NICHT AKZEPTIEREN UND DIE SOFTWARE NICHT NUTZEN.
1. LIZENZ
1.1 Evaluierungs-Lizenz. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Conduktor dem Kunden eine eingeschränkte, nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz ausschließlich während der Evaluierungsperiode (wie unten definiert), um die Conduktor Software ausschließlich zu Evaluierungszwecken in Entwicklungs- und Testumgebungen zu nutzen und nicht zur Produktion. Im Rahmen dieser Vereinbarung bedeutet "Evaluierungsperiode" fünfzehn (15) Tage ab dem Datum des Downloads durch den Kunden oder einen anderen, schriftlich von Conduktor angegebenen Zeitraum.
1.2 Lizenzbedingungen. Nach der Evaluierungsperiode, bei einer kostenlosen Lizenz oder einer professionellen Lizenz, gewährt Conduktor dem Kunden vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung eine eingeschränkte, nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz während des anwendbaren Zeitraums (wie unten definiert), die Conduktor Software ausschließlich für die internen Geschäftstätigkeiten des Kunden zu nutzen. Vorbehaltlich der in Abschnitt 1.6 unten festgelegten Einschränkungen kann der Kunde seinen Drittanbieter-Dienstleistern die Nutzung der Conduktor Software gestatten, um ausgelagerte Dienstleistungen für den Kunden zu erbringen, wobei der Kunde allein verantwortlich für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Dienstanbieter ist. "Benannter Benutzer" bezeichnet jeden einzigartigen lizenzierten Benutzer der Conduktor Software, der vom Kunden autorisiert ist, auf die Conduktor Software zuzugreifen oder diese zu verwenden.
1.3 Zusätzliche Einschränkungen und Beschränkungen. Der Kunde darf nicht und darf auch keinen der benannten Benutzer des Kunden, noch einen Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater oder Dritten ermutigen oder gestatten:
(a) die Conduktor Software oder irgendwelche Rechte hierin zu unterlizenzieren, zu verkaufen, zu vertreiben oder zu verpfänden;
(b) die Conduktor Software anders zu verwenden als in dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubt oder die Conduktor Software für Schulungen von Dritten, Software-as-a-Service, Zeitteilung oder Büroservice zu verwenden;
(c) Dritten den Zugang zur Conduktor Software zu gewähren, der kein benannter Benutzer ist;
(d) jegliche Drittsoftware, einschließlich Open-Source-Software, zusammen mit der Conduktor Software zu verwenden, es sei denn, der Kunde stellt sicher, dass diese Nutzung nicht dazu führt, dass die Conduktor Software Gegenstand einer von Dritten anwendbaren Lizenz wird oder eine öffentliche Offenlegung oder Verteilung der Conduktor Software oder die Lizenzierung der Conduktor Software zum Zwecke der Erstellung abgeleiteter Werke erfordert;
(e) Teile der Conduktor Software zu modifizieren, zu übersetzen, zu entschlüsseln, abgeleitete Werke zu erstellen, zu zerlegen, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln oder anderweitig zu versuchen, auf den Quellcode der Conduktor Software (oder die zugrunde liegenden Ideen, Algorithmen, Strukturen oder die Organisation des Objekts in der Conduktor Software) zuzugreifen. Die vorstehende Einschränkung ist insoweit nicht anwendbar, als dies gesetzlich untersagt ist; vorausgesetzt, im Falle, dass der Kunde beabsichtigt, die Conduktor Software zu zerlegen, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, hat der Kunde Conduktor zuvor schriftlich darüber zu informieren.
jede Sicherheitsvorrichtung oder Schutzmaßnahme, die von der Conduktor Software verwendet wird, zu umgehen oder zu verletzen oder die Conduktor Software auf andere Weise als durch einen benannten Benutzer unter Nutzung gültiger Zugangsdaten zuzugreifen oder zu verwenden;
illegale oder schädliche Informationen oder Materialien in die Conduktor Software einzugeben, hochzuladen, zu übertragen oder anderweitig bereitzustellen, oder die schädlichen Codes enthalten, übertragen oder aktivieren;
die Conduktor Software in einer Weise oder zu einem Zweck zu verwenden, die gegen bestehende geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte einer Person verstoßen, oder die gegen geltendes Recht verstößt.
1.4 Aussetzung des Zugangs; Vorbehalt der Rechte. Conduktor behält sich das Recht vor, den Zugang oder die Nutzung des Kunden zur Conduktor Software nach eigenem Ermessen zu ändern oder auszusetzen, ohne vorherige Ankündigung und ohne Haftung gegenüber Conduktor, wenn: (a) Conduktor vernünftigerweise glaubt, dass der Zugang oder die Nutzung der Conduktor Software durch den Kunden zu einer Haftung für Conduktor führen oder die Integrität, Funktionalität oder Nutzbarkeit der Conduktor Software beeinträchtigen könnte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Störung des Zugangs oder der Nutzung der Conduktor Software durch andere Benutzer; (b) der Kunde gegen diese Vereinbarung verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtzahlung von fälligen Beträgen gemäß dieser Vereinbarung; oder (c) für geplante Wartungsarbeiten. Conduktor ist nicht verantwortlich für Schäden, Haftungen oder Verluste des Kunden im Zusammenhang mit einer Aussetzung der Conduktor Software, die aus dem Vorstehenden resultieren. Conduktor behält sich alle nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährten Rechte vor. Es werden keine Rechte durch Implikation gewährt.
1.5 Anzahl der Cluster. Wo ein Produkt die Anzahl der Kafka-Cluster (“Cluster”) begrenzt, beträgt dieses Limit 1 Cluster. Das Erstellen mehrerer Organisationen zur Erstellung mehrerer Cluster ist nicht zulässig. Das Bereitstellen mehrerer Instanzen der Conduktor Software ist nicht zulässig.
1.6 Anzahl der Benutzer. Wo ein Produkt die Anzahl der Benutzer begrenzt, dürfen nicht mehr als zehn (10) benannte Benutzer (wie unten definiert) des Kunden die Conduktor Software gemäß einer einzelnen Testlizenz, kostenlosen Lizenz oder professionellen Lizenz nutzen. Die Nutzung der Conduktor Software durch mehr als zehn (10) benannte Benutzer ist nur im Rahmen einer Enterprise-Lizenz möglich, die der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung unterliegt, die für Enterprise-Lizenzen gilt. Das Recht eines benannten Benutzers, die Conduktor Software zu nutzen, darf nicht auf einen neuen Benutzer des Kunden übertragen werden, es sei denn, die Beziehung eines bestehenden benannten Benutzers mit dem Kunden wurde beendet. Jegliche Anfrage zur Übertragung von Rechten eines bestehenden benannten Benutzers auf einen neuen benannten Benutzer gemäß diesem Abschnitt sollte per E-Mail an support@conduktor.io gesendet werden.
1.7 Anzahl der Tests. Wo ein Produkt die Anzahl der Testszenarien, die manuell innerhalb der Conduktor Software oder durch automatisierte Mittel ausgelöst werden können (“Test”), begrenzt, beträgt dieses Limit 500 Tests pro Monat. Wenn eine Testreihe mehrere Testszenarien ergibt, zählen die Szenarien zu diesem Limit.
1.8 Lieferung von Materialien. Die Conduktor Software und alle Versionen, Aktualisierungen oder Wartungsversionen eines ihrer Komponenten werden nur durch einen elektronischen Transfer geliefert.
1.9 Unterstützung und Wartung. Conduktor ist nicht verpflichtet, Wartungs- und Unterstützungsdienste für die unter dieser Vereinbarung lizenzierte Conduktor Software bereitzustellen. Im Falle, dass Conduktor nach eigenem Ermessen beschließt, dem Kunden irgendwelche Updates oder Wartungsversionen der Conduktor Software zur Verfügung zu stellen, gelten solche Updates oder Wartungsversionen als Conduktor Software unter dieser Vereinbarung.
1.10 Vorschauversionen. Conduktor kann Sie einladen, unsere Beta-Services oder Funktionen in der Entwicklung („Beta-Services oder Funktionen“) kostenlos auszuprobieren. Sie können eine solche Einladung nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen. Beta-Services oder Funktionen werden klar als Beta, Pilot, limitierte Veröffentlichung, Entwickler-Vorschau, nicht für die Produktion, Evaluierung oder durch eine Beschreibung ähnlicher Art gekennzeichnet. Beta-Services oder Funktionen sind nur zu Evaluierungszwecken gedacht und nicht zur Produktion, und werden nicht als Conduktor Software unter dieser Vereinbarung betrachtet, werden nicht unterstützt und können zusätzlichen Bedingungen unterliegen. Conduktor kann Beta-Services oder Funktionen nach eigenem Ermessen jederzeit einstellen. Conduktor hat keine Verpflichtung, eine allgemein verfügbare Version der Beta-Services oder Funktion anzubieten. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit einer Beta-Service oder -Funktion entstehen.
2. BENUTZER- UND LEISTUNGSDAUER.
Conduktor kann von Zeit zu Zeit Daten über die Nutzung der Conduktor Software und Drittanbieter-Software des Kunden verwenden und verarbeiten, um Statistiken und Analysedaten zu erstellen. Conduktor kann solche Daten für eigene Geschäftszwecke nutzen, einschließlich zur Wartung und Verbesserung der Conduktor Software, Drittanbieter-Software und anderer Dienstleistungen und zur Überwachung und Analyse seiner Aktivitäten im Zusammenhang mit der Leistung solcher Dienstleistungen. Der Kunde erkennt an, dass bestimmte Funktionen der Conduktor Software und Drittanbieter-Software konfiguriert sind, um Telemetriedaten an Conduktor zu sammeln und zu melden. In dem Maße, in dem die Kunden Daten in die Cloud-Dienste eingeben und die Verarbeitung den EU-Datenschutz-Grundverordnung (2016/679, das "GDPR") unterliegt, erkennen Conduktor und der Kunde an, dass der Kunde als Datenverantwortlicher und Conduktor als Datenverarbeiter fungiert, der persönliche Daten zusammen mit seinen Subauftragsverarbeitern im Auftrag des Kunden verarbeitet, um die Dienstleistungen bereitzustellen. Alle Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden durch Conduktor unterliegt dem Datenverarbeitungsanpassung, die unter https://www.conduktor.io/dpa zu finden ist.
3. EIGENTUM.
Der Kunde erkennt an, dass Conduktor oder seine Lizenzgeber alle Eigentumsrechte, Titel und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an der Conduktor Software und allen Änderungen, Korrekturen, Fehlerbehebungen, Verbesserungen, Aktualisierungen und anderen Modifikationen daran (kollektiv, "Modifikationen") behalten, und zwischen den Parteien werden all diese Rechte Conduktor zugewiesen. Der Kunde erkennt an, dass die in Abschnitt 1 gewährten Lizenzen nicht das Recht umfassen, Modifikationen der Conduktor Software vorzubereiten.
4. FINANZIELLE BEDINGUNGEN.
4.1 Der Kunde hat dem Lizenzgeber etwaige Gebühren oder Zahlungen im Voraus zu zahlen.
4.2 Der Lizenzgeber kann die jährlichen wiederkehrenden Gebühren erhöhen, indem er mindestens sechzig (60) Tage vor Ende des aktuellen Zeitraums schriftlich benachrichtigt.
4.3 Gebühren, die an den Lizenzgeber zahlbar sind, sind exklusive aller geltenden Umsatz-, Gebrauch-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, Verbrauchs-, Quellensteuer-, Verbrauchs- und anderer ähnlicher Steuern oder staatlicher Abgaben ("Steuern"). Der Kunde hat dem Lizenzgeber die anwendbaren Steuern zu zahlen, die auf der entsprechenden Rechnung aufgeführt sind, die zusätzlich zu den insgesamt fälligen Gebühren sein können, die in einem entsprechenden Bestellformular aufgeführt sind.
4.4 Sofern hierin nicht anders vorgesehen, sind alle vom Kunden gezahlten Gebühren nicht rückerstattbar und es besteht kein Recht auf Aufrechnung.
5. RÜCKMELDUNGEN.
Der Kunde ist nicht verpflichtet, Vorschläge, Änderungsanfragen oder andere Rückmeldungen zur Conduktor Software ("Rückmeldungen") zu geben. Wenn der Kunde sich entscheidet, Conduktor Rückmeldungen zu geben, gewährt der Kunde hiermit Conduktor eine dauerhafte, unwiderrufliche, nicht-exklusive, weltweite, voll bezahlte, unterlizenzierbare, übertragbare Lizenz zur Integration in die Conduktor Software oder zur sonstigen Nutzung jeglicher Rückmeldungen, die Conduktor vom Kunden erhält. Der Kunde verzichtet auch unwiderruflich zugunsten von Conduktor auf alle moralischen Rechte, die der Kunde möglicherweise in dieser Rückmeldung gemäß anwendbarem Urheberrecht hat. Conduktor erkennt an, dass alle Rückmeldungen auf "as-is"-Basis ohne Gewährleistungen jeglicher Art bereitgestellt werden. Rückmeldungen gelten als vertrauliche Informationen von Conduktor für die Zwecke von Abschnitt 6.
6. VERTRAULICHKEIT
6.1 Geheimhaltung und eingeschränkte Nutzung. Jede Partei hat die nicht-öffentlichen Informationen und Know-how, die von der anderen Partei gemäß dieser Vereinbarung offenbart oder zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln, die entweder schriftlich als vertraulich gekennzeichnet sind, wenn sie schriftlich offenbart werden, oder schriftlich (was auch per E-Mail erfolgen kann) als vertraulich innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der mündlichen Offenbarung, oder vernünftigerweise von dem Empfänger als vertraulich verstanden werden sollten (die "Vertraulichen Informationen"). Die Conduktor Software und Modifikationen gelten als vertrauliche Informationen von Conduktor. Jede Partei verpflichtet sich: (a) die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der anderen Partei aufrechtzuerhalten; (b) die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht für andere Zwecke als zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung zu verwenden; und (c) solche vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, wir teilen sie mit Mitarbeitern und Subunternehmern, wie es vernünftigerweise im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung erforderlich ist (und nur unter der Voraussetzung, dass bindende schriftliche Nutzungs- und Offenlegungsbeschränkungen mindestens so schützend sind wie die hierin festgelegten Bedingungen). Jede Partei hat die andere Partei unverzüglich über eine unbefugte Offenlegung oder Nutzung vertraulicher Informationen zu informieren und die andere Partei bei der Behebung einer solchen unbefugten Nutzung oder Offenlegung zu unterstützen, indem sie die von dieser anderen Partei vernünftigerweise angeforderten Maßnahmen ergreift. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für die vertraulichen Informationen der anderen Partei, die: (i) bereits öffentlich bekannt sind, ohne gegen diese Vereinbarung zu verstoßen; (ii) von der empfangenden Partei ohne Nutzung oder Bezug auf die vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei entdeckt oder erstellt werden, wie in den Aufzeichnungen der empfangenden Partei dargestellt; (iii) der empfangenden Partei anderweitig durch kein rechtswidriges Verhalten der empfangenden Partei bekannt sind, oder (iv) gesetzlich oder durch Gerichtsbeschluss offengelegt werden müssen; vorausgesetzt, dass die empfangende Partei der offenbarenden Partei umgehend und angemessen Unterstützung bietet, um der offenbarenden Partei zu ermöglichen, eine Schutzanordnung zu beantragen oder anderweitig die Offenlegung zu verhindern oder einzuschränken. Darüber hinaus kann jede Partei hier vertrauliche Informationen an die Agenten, Anwälte und anderen Vertreter dieser Partei weitergeben (und nur unter der Bedingung, dass dies mit Vertraulichkeitsverpflichtungen geschieht, die mindestens so schützend sind wie die hierin festgelegten Bedingungen) oder vor jedes zuständige Gericht, wie vernünftigerweise erforderlich, um einen Streit zwischen den Parteien zu lösen.
6.2 Abhilfe. Jeder Verstoß oder jede angedrohte Verletzung dieses Abschnitts kann der offenbarenden Partei irreparable Schäden zufügen, und zusätzlich zu anderen verfügbaren Abhilfen, sei es rechtlich, in Eigenverantwortung oder anderweitig, ist die offenbarende Partei berechtigt, eine Unterlassungsverfügung gegen die angedrohte Verletzung dieser Vereinbarung oder die Fortsetzung eines solchen Verstoßes durch die empfangende Partei zu beantragen, ohne dass es notwendig ist, tatsächliche Schäden nachzuweisen oder eine Kaution zu hinterlegen, zusätzlich zu anderen Rechten oder Abhilfen, die gesetzlich vorgesehen sind.
7. ENTSCHÄDIGUNG
7.1 Der Lizenzgeber übernimmt auf eigene Kosten die Verteidigung oder alternativ die Einigung, gegen jegliche Ansprüche oder Klagen, die gegen den Kunden aufgrund der Behauptung erhoben werden, dass die Conduktor Software, wie sie von Zeit zu Zeit aktualisiert wird und gemäß dieser Vereinbarung verwendet wird, gegen Patente, Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse Dritter verstößt. Darüber hinaus wird der Lizenzgeber den Kunden von Schäden, Kosten und Gebühren, die vernünftigerweise (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) entstehen und die ausschließlich auf solchen Ansprüchen oder Klagen beruhen und gegen den Kunden in einem endgültigen Urteil verhängt werden, schadlos halten. Die Verpflichtungen des Lizenzgebers zur Verteidigung, Einigung oder Entschädigung des Kunden unterliegen den folgenden Bestimmungen: (i) Der Kunde hat den Lizenzgeber unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch zu informieren; (ii) der Lizenzgeber hat das ausschließliche Recht, diese Verteidigung und/oder Einigung zu leiten; und (iii) der Kunde erbringt angemessene Unterstützung (auf Kosten des Lizenzgebers) bei der Verteidigung. Der Kunde darf einen Anspruch, eine Klage oder ein Verfahren nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers beilegen.
7.2 DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE VERTEIDIGUNG, ENTSCHÄDIGUNG ODER HAFTUNG FÜR DEN KUNDEN BEI EINEM ANSPRUCH WENN: (A) DER KUNDE MODIFIKATIONEN AN DER CONDUKTOR SOFTWARE ODER TEILEN DAVON VORNIMMT; (B) DER ANSPRUCH HÄTTE DURCH DIE NUTZUNG DER ZUM DAMALIGEN ZEIT VERFÜGBAREN VERSION DER CONDUKTOR SOFTWARE VERMEIDET WERDEN KÖNNEN; (C) DER KUNDE SEINEN ANGEGEBENEN ANSPRUCH NACH ERHALT DER MODIFIKATIONEN FORTSETZT, DIE DEN ANSPRUCH HÄTTE VERMEIDEN KÖNNEN; ODER (D) DER ANSPRUCH BEREITS AUF DER AUSGABE DES KUNDEN BASIERT.
7.3 WENN DER LIZENZGEBER EINE ANSPRUCH UNTER ABSCHNITT 7.1 ODER EINEN SOLCHEN ANSPRUCH, DER DAVON ABHÄNGT, VERTEIDIGT ODER EINE EINIGUNG TREFFEN, IST DIE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS UND DAS ALLEINIGE UND EXKLUSIVE RECHT DES KUNDEN (NEBEN DER "ENTSCHÄDIGUNG") FÜR DEN LIZENZGEBER AUF SEINEN EIGENEN KOSTEN ENTWEDER (A) DIE BETROFFENE CONDUKTOR SOFTWARE REPARIEREN, ERSETZEN ODER MODIFIZIEREN ODER (B) ALTERNATIV DAS RECHT DES KUNDEN ERLANGEN, DIE BETROFFENE CONDUKTOR SOFTWARE WEITER ZU NUTZEN. WENN DIE VORGENANNTEN ABHILFEMAßNAHMEN KOMMERZIELL NICHT MACHBAR SIND (NACH DER ANGEMESSENEN MEINUNG DES LIZENZGEBERS), DARF DER LIZENZGEBER DEN ANWENDEN BESTELLUNG STORNIEREN UND, WIE ANWENDEN, FÜR DIE BETROFFENE CONDUKTOR SOFTWARE, DIE VON DEM KUNDEN FÜR DIE BETROFFENE CONDUKTOR SOFTWARE BEZAHLTEN LIZENZGEBÜHREN ZURÜCKERSTATTEN.
8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHränKUNG
8.1 Haftungsausschluss für Gewährleistungen. CONDUKTOR GIBT KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN, WEDER AUSDRÜCKLICHE NOCH STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER ANDERE, IN BEZUG AUF DIE CONDUKTOR SOFTWARE ODER ANDERE UNTER DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLTE MATERIALIEN. CONDUKTOR SCHLIESST SPEZIELL ALLER ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG, UND DIESE RESULTATE AUS EINER HANDELSÜBUNG ODER EINGEFÜHRTE PRAKTIK, SOWIE ALLE SOLCHEN GEWÄHRLEISTUNGEN WERDEN HIERMIT IM HÖCHSTEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUSGESCHLOSSEN. DIE CONDUKTOR SOFTWARE WIRD AUF EINER "WIE BESEHEN" UND "WIE VERFÜGBAR" BASIS BEREITGESTELLT.
8.2 Haftungsbeschränkung. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG DES CONDUKTOR UNTER DIESER VEREINBARUNG 500 USD. CONDUKTOR HAFTET NICHT FÜR FOLGE-, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, INDIREKTE, STRAFEN- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BEGRENZT AUF, VERLORENE GEWINNE, GESCHÄFTE, VERTRÄGE, EINKÜNFTE, GUTSCHEINE, PRODUKTION, ERWARTETE EINSPARUNGEN, DATENVERLUST ODER KOSTEN FÜR DIEBENDIE FÜR EINE ENTLTEUGUNG DERER, WIE CONDUKTOR DEN VERLUST DER WIRTSCHAFTLICHEN WIRKSAMKEIT BEWUSST IST. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS DIESE BESCHRÄNKUNGEN UNABHÄNGIG VON EINEM FEHLER BEI DER ESSENTIELLEN FUNKTION EINER BEGRENZTEN ABHILFE ANWENDUNG FINDEN.
9. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
9.1 Laufzeit. Sofern nicht gemäß Abschnitt 9.2 unten vorzeitig beendet, tritt diese Vereinbarung und die hierunter gewährte Lizenz am Tag des Kaufs der Conduktor Software durch den Kunden (das "Datum des Inkrafttretens") in Kraft und bleibt für einen Zeitraum in einem Bestellformular ab dem Datum des Inkrafttretens (gemeinsam mit jeder Verlängerung, die "Laufzeit") definiert. Wenn kein Bestellformular unterzeichnet wird, beträgt die Laufzeit zwölf (12) Monate. Danach wird die Lizenz automatisch für aufeinanderfolgende Zeiträume derselben Länge wie die ursprüngliche Laufzeit verlängert, es sei denn, der Kunde benachrichtigt Conduktor schriftlich, wobei eine solche Benachrichtigung per E-Mail an support@conduktor.io mindestens fünfzehn (15) Tage vor Ende der aktuellen Laufzeit über die Absicht des Kunden, die Lizenz zu kündigen, gesendet werden muss.
9.2 Kündigung. Die hierunter gewährte Lizenz endet sofort, wenn der Kunde gegen Abschnitt 1 dieser Vereinbarung verstößt, unabhängig davon, ob Conduktor den Kunden über diese Kündigung informiert. Darüber hinaus hat Conduktor das Recht, diese Vereinbarung und die hierunter gewährte Lizenz mit schriftlicher Mitteilung zu kündigen, falls der Kunde es versäumt, eine wesentliche Bedingung oder Bedingung dieser Vereinbarung zu erfüllen oder zu beachten, und diese Verletzung nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden über diese Verletzung behoben wurde. Conduktor kann diese Vereinbarung auch sofort kündigen, wenn der Kunde: (a) sein Geschäft einstellt oder aussetzt; (b) Gegenstand eines Insolvenzverfahrens unter Bundesrecht oder Staatsrecht wird; (c) insolvent wird oder direkt von einem Treuhänder, Verwalter oder ähnlichen Behörden kontrolliert wird; oder (d) liquidiert wird oder freiwillig oder anderweitig aufgelöst wird.
9.3 Auswirkungen der Kündigung. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die von ihrer Natur aus über das Inkrafttreten dieser Vereinbarung hinausgehen, gelten auch nach Beendigung. Alle Rechte des Kunden an der Conduktor Software erlöschen sofort mit der Beendigung dieser Vereinbarung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren. Spätestens fünf (5) Tage nach Beendigung dieser Vereinbarung hat der Kunde alle vertraulichen Informationen von Conduktor und Materialien, die vertrauliche Informationen von Conduktor enthalten, auf eigene Kosten an Conduktor zurückzugeben oder, auf Aufforderung von Conduktor, zu vernichten oder unzugänglich zu machen, und die Nutzung und Deinstallation der Conduktor Software, einschließlich aller Kopien davon, einzustellen. Nichts in diesem Dokument schränkt sonstige Abhilfemaßnahmen ein, die Conduktor aufgrund des Verstoßes des Kunden unter dieser Vereinbarung haben kann, noch befreit den Kunden von seinen Verpflichtungen, die vor dieser Kündigung entstanden sind.
10. VERSCHIEDENES
10.1 Abtretung. Der Kunde darf diese Vereinbarung oder ähnliche Rechte oder Pflichten nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Conduktor ganz oder teilweise an Dritte abtreten oder anderweitig übertragen. Jede vermeintliche Abtretung, Übertragung oder Delegierung ohne solche vorherige schriftliche Genehmigung ist null und nichtig und hat keine Wirkung. Conduktor hat das Recht, diese Vereinbarung an jeden Nachfolger seines Unternehmens oder seiner Vermögenswerte abzutreten, auf den sich diese Vereinbarung bezieht, sei es durch Fusion, Asset-Verkauf, Aktienverkauf, Reorganisation oder anderweitig. Vorbehaltlich dieses Abschnitts ist diese Vereinbarung für die Parteien und die jeweiligen Nachfolger und zugelassenen Abtretungen bindend und von Nutzen.
10.2 Gesamte Vereinbarung; Änderung; Verzicht. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Vereinbarungen, schriftlich oder mündlich, in Bezug auf die in dieser Vereinbarung behandelten Angelegenheiten, und ist nicht dazu bestimmt, einer dritten Partei Rechte oder Abhilfemaßnahmen daraus zu gewähren. Der Kunde erkennt an, dass er diese Vereinbarung nicht auf der Grundlage von anderen als den hierin enthaltenen Darstellungen eingegangen ist. Keine Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung, noch ein Verzicht auf Rechte hierunter, ist wirksam, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und ist von beiden Parteien unterzeichnet. Der Verzicht auf einen Verstoß oder ein Versäumnis oder jede Verzögerung bei der Ausübung von Rechten stellt keinen Verzicht auf einen späteren Verstoß oder ein Versäumnis dar.
10.3 Drittanbieter-Software. Conduktor stellt auch bestimmte Drittanbieter-Open-Source-Software ("Drittanbieter-Software") zur Verfügung. Die Drittanbieter-Software unterliegt den anwendbaren Open-Source-Lizenz(en) und nicht dieser Vereinbarung und wird von Conduktor kostenlos zur Verfügung gestellt. Soweit die Bedingungen eingehender Open-Source-Lizenzen Dritter die in dieser Vereinbarung festgelegten Einschränkungen untersagen, sind diese Einschränkungen auf solche Drittanbieter-Software nicht anwendbar. Soweit die Bedingungen der allerneueren Open-Source-Lizenzen Dritter von Conduktor verlangen, ein Angebot zur Bereitstellung von Quellcode oder verwandten Informationen in Verbindung mit der Drittanbieter-Software zu unterbreiten, wird ein solches Angebot unterbreitet.
10.4 anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt in allen Belangen den Gesetzen des Staates New York, ohne Bezugnahme auf seine Grundsätze der Rechtskonflikte. Die Parteien stimmen hiermit zu, dass alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand der Bundes- und Staatsgerichte innerhalb der Stadt und Grafschaft von New York, New York, unterliegen. Der Kunde erklärt sich hiermit mit der persönlichen und ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte einverstanden. Die Parteien lehnen hiermit die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf ab.
10.5 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht als ungültig oder nicht durchsetzbar anerkannt werden, wird sie durch die gültige Bestimmung ersetzt, die der Absicht der Parteien am nächsten kommt, und die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und Wirkung.
10.6 Verhältnis der Parteien. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, als würde eine Agentur-, Partnerschafts- oder Joint-Venture-Beziehung zwischen den Parteien geschaffen. Keine der Parteien hat das Recht oder die Befugnis, Verpflichtungen einzugehen oder Darstellungen oder Garantien im Namen der anderen Partei zu treffen, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, oder die andere Partei in irgendeiner Hinsicht zu binden.
10.7 Mitteilungen. Alle unter dieser Vereinbarung erlaubten oder erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und gelten als übergeben, wenn sie persönlich (einschließlich über Nacht-Expressdienste) übermittelt werden oder drei (3) Geschäftstage nach den ersten Class-, Einschreiben- oder eingeschriebenen Briefe mit Porto oder einer anderen von einer der Parteien angegebenen Adresse. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre E-Mail-Adresse(n) aktuell zu halten. Sie gelten als im Besitz einer E-Mail, die an die mit Ihrem Konto verbundene E-Mail-Adresse gesendet wurde, wenn wir die E-Mail versenden, unabhängig davon, ob Sie die E-Mail tatsächlich erhalten oder nicht. Mitteilungen, die von Ihnen an Conduktor gemacht werden, sollten per E-Mail an legal@conduktor.io gesendet werden.
10.8 US-Regierungseinschränkungen. Sofern die Conduktor Software von der US-Regierung lizenziert wird, gilt die Conduktor Software als "kommerzieller Computersoftware" und "kommerzielle Computerdokumentation", die ausschließlich auf privater Kosten entwickelt wurde, und (a) wenn sie von oder im Namen einer zivilen Behörde erworben wird, nur den Bedingungen dieser Softwarelizenz unterliegt, wie sie in den 48 C.F.R. 12.212 der Federal Acquisition Regulations und seinen Nachfolgern angegeben sind; und (b) wenn erworben, wird diese kommerzielle Computersoftwarelizenz gemäß 48 C.F.R. 227.7202-2, DOD FAR Supplement und seinen Nachfolgern, erworben.
10.9 Exportrechtliche Zusicherungen. Der Kunde versteht, dass die Conduktor Software den Exportkontrollgesetzen und -vorschriften unterliegt. Der Kunde darf die Conduktor Software oder Informationen oder Technologien nicht herunterladen oder anderweitig exportieren oder re-exportieren, es sei denn, dies erfolgt in vollem Umfang in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften, insbesondere, aber nicht beschränkt auf, den US-Exportkontrollgesetzen. Weder darf die Conduktor Software noch Informationen oder Technologien heruntergeladen oder anderweitig exportiert oder re-exportiert werden: (a) in (oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner von) ein Land, gegen das die USA Waren embargoiert hat; oder (b) an jemanden, der auf der Liste der speziell designierten Staatsangehörigen des US-Finanzministeriums oder auf der Liste der verbotenen Länder oder der bekannten oder negierten Personen oder Unternehmen des US-Handelsministeriums steht. Der Kunde erklärt sich mit dem Vorstehenden einverstanden und erklärt, dass der Kunde nicht in, unter Kontrolle von oder ein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes oder einer solchen Liste ist.
10.10 Auslegung. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Titel und Abschnittsüberschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zur Auslegung oder Auslegung dieser Vereinbarung verwendet werden. Es wird keine Auslegungsregelung angewendet, die eine Unklarheit zugunsten der nicht verfassenden Partei regelt. Das Wort "einschließlich" wird hier verwendet, ist pädagogisch und nicht abschließend und bedeutet "einschließlich, aber nicht beschränkt auf."
10.11 Höhere Gewalt. In keinem Fall haftet Conduktor gegenüber dem Kunden oder wird davon ausgegangen, dass es diese Vereinbarung verletzt hat, wenn es bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu einem Versagen oder einer Verzögerung kommt, wenn und soweit sich solches Versagen oder Verzögerung aus Umständen ergibt, die außerhalb von Conduktors angemessener Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, höhere Gewalt, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, Explosionen, Kriege, Terroranschläge, Invasionen, Unruhen oder andere zivile Unruhen, Streiks, Arbeitsaussetzungen oder -verlangsamungen oder andere industrielle Störungen oder Gesetzen oder Maßnahmen einer staatlichen oder öffentlichen Behörde, einschließlich der Verhängung eines Embargos.
11. RECHTE AN DER ÖFFENTLICHKEIT
Conduktor kann den Kunden als Benutzer der Conduktor Software identifizieren und kann den Namen, das Logo und andere Marken des Kunden in Conduktors Kundenliste, Pressemitteilungen, Blog-Beiträgen, Anzeigen und auf der Website verwenden (und jegliche Nutzung dieser und die daraus resultierende Markenzeichen sind zugunsten des Kunden). Der Kunde kann Conduktor dieses Recht jederzeit verweigern, indem er eine schriftliche Anfrage per E-Mail an support@conduktor.io sendet, um aus Conduktor Werbematerial ausgeschlossen zu werden. Anfragen, die nach dem Kauf gestellt werden, benötigen möglicherweise dreißig (30) Kalendertage zur Bearbeitung. Ansonsten darf keine Partei den Namen, das Logo oder andere Marken der anderen Partei ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei für irgendeinen Zweck verwenden.
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