EULA Unternehmen

Aktualisiert am 14. November 2022

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder einer Einzelperson oder einer Einrichtung) („Kunde“) und Conduktor Inc., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Delaware („Conduktor“), bezüglich proprietärer Software, die von Conduktor zur Verfügung gestellt wird („Conduktor-Software“). Diese Vereinbarung gilt für Unternehmenslizenzen der Conduktor-Software. DURCH DIE UNTERSCHRIFT EINES BESTELLFORMULARS ODER DURCH DIE NUTZUNG DER CONDUKTOR-SOFTWARE AKZEPTIERT UND STIMMT DER KUNDE AUSDRÜCKLICH DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU. WENN SIE EINE PERSON SIND, DIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG IM NAMEN EINER EINRICHTUNG ZUSTIMMT, WIE Z. B. IHREM ARBEITGEBER, BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIE RECHTLICHE BEFUGNIS HABEN, DIESE EINRICHTUNG ZU BINDEN, UND „KUNDE“ BEZEICHNET HIERIN SOLCHE EINRICHTUNG. WENN SIE NICHT ÜBER SOLCHE BEFUGNIS VERFÜGEN ODER WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIESE VEREINBARUNG NICHT ANNEHMEN UND DIE SOFTWARE NICHT NUTZEN.

LIZENZ

  1. Lizenzbedingungen. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Conduktor dem Kunden eine eingeschränkte, nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz während der Laufzeit (wie in Abschnitt 9.1 definiert), die Conduktor-Software ausschließlich für die Nutzung durch benannte Benutzer (wie nachstehend definiert) zur Unterstützung der internen Geschäftsabläufe des Kunden zu verwenden. Vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Einschränkungen kann der Kunde seinen Drittanbieterdienstleistern erlauben, die Conduktor-Software zur Bereitstellung von Outsourcing-Dienstleistungen für den Kunden zu nutzen, und der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Dienstleister. „Benannter Benutzer“ bedeutet jeden einzigartigen lizenzierten Benutzer der Conduktor-Software, der vom Kunden autorisiert wurde, die Conduktor-Software zu nutzen. Benannte Benutzer mit derselben Domain (d. h. von derselben Firma/Kunde) sollten unter demselben Abonnement stehen.

  2. Zusätzliche Einschränkungen und Begrenzungen. Der Kunde darf nicht und darf auch keinen seiner benannten Benutzer oder einen Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater oder Dritte dazu ermutigen oder genehmigen: 3. die Conduktor-Software oder jeden der hierin enthaltenen Rechte unterlizenzieren, verkaufen, vertreiben oder verpfänden; 4. die Conduktor-Software anders als ausdrücklich durch diese Vereinbarung erlaubt verwenden oder die Conduktor-Software für Schulungen von Dritten, Software-als-Service, Zeitteilung oder Bürodienstleistungen verwenden; 5. Zugang zur Conduktor-Software für jemanden anderen als einen Benannten Benutzer ermöglichen; 6. jegliche Software von Drittanbietern, einschließlich Open Source-Software, in Verbindung mit der Conduktor-Software verwenden, es sei denn, der Kunde stellt sicher, dass diese Verwendung nicht dazu führt, dass die Conduktor-Software den Lizenzbedingungen eines Drittanbieters unterliegt, die für diese Drittanbieter-Software gelten, oder dass die öffentliche Offenlegung oder Verbreitung der Conduktor-Software oder die Lizenzierung der Conduktor-Software zu dem Zweck, abgeleitete Werke zu erstellen, erforderlich ist; 7. Teile der Conduktor-Software ändern, übersetzen, entschlüsseln, abgeleitete Werke darauf basierend erstellen, zurückentwickeln, dekompilieren oder umkehren oder anderweitig versuchen, auf den Quellcode der Conduktor-Software (oder die zugrunde liegenden Ideen, Algorithmen, Struktur oder Organisation des Objektcodes in der Conduktor-Software) zuzugreifen. Die vorgenannte Einschränkung gilt nicht, soweit sie gesetzlich untersagt ist; vorausgesetzt, dass, im Falle, dass der Kunde beabsichtigt, die Conduktor-Software zu dekompilieren, zurück zu entwickeln oder umzukehren, der Kunde Conduktor zuvor schriftlich darüber informiert. 8. jede Sicherheitsvorrichtung oder Schutzmaßnahme umgehen oder verletzen, die von der Conduktor-Software verwendet wird, oder die Conduktor-Software auf andere Weise als durch einen benannten Benutzer mit gültigen Zugangsdaten nutzen; 9. Informationen oder Materialien, die rechtswidrig oder schädlich sind oder die schädlichen Code enthalten, übertragen, hochladen oder anderweitig bereitstellen; oder 10. die Conduktor-Software in einer Weise oder für einen Zweck verwenden, der geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte einer Person verletzt, unrechtmäßig aneignet oder anderweitig verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt.

  3. Unterbrechung des Zugriffs; Vorbehalt der Rechte. Conduktor behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden zur Conduktor-Software oder die Nutzung dieser nach eigenem Ermessen zu ändern oder auszusetzen, ohne vorherige Ankündigung und ohne Haftung gegenüber Conduktor, wenn: (a) Conduktor mit Grund glaubt, dass der Zugang oder die Nutzung der Conduktor-Software des Kunden zu einer Haftung gegenüber Conduktor führen oder die Integrität, Funktionalität oder Benutzerfreundlichkeit der Conduktor-Software beeinträchtigen könnte, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, die Beeinträchtigung des Zugangs oder der Nutzung der Conduktor-Software durch andere Benutzer; (b) der Kunde gegen diese Vereinbarung verstößt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf eine Nichterfüllung von fälligen Zahlungen; oder (c) für geplante Wartung. Conduktor ist nicht verantwortlich für Schäden, Verbindlichkeiten oder Verluste des Kunden im Zusammenhang mit einer Unterbrechung der Conduktor-Software, die aus den vorgenannten Gründen resultiert. Conduktor behält sich alle Rechte vor, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Es werden keine Rechte durch Implikation gewährt.

  4. Anzahl der Benutzer. Zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs der Conduktor-Software kann der Kunde Lizenzen für beliebig viele benannte Benutzer abonnieren. Nach dem ursprünglichen Kauf kann der Kunde zusätzliche Lizenzen für neue benannte Benutzer abonnieren, die den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegen. Alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und andere Endbenutzer des Kunden dürfen die Conduktor-Software nur als benannte Benutzer des Kunden verwenden. Dem Kunden ist es gestattet, bis zu zehn Prozent (10%) der Gesamtzahl der erworbenen Lizenzen für benannte Benutzer monatlich an neue benannte Benutzer neu zuzuteilen. Anfragen zur Neuzuteilung sollten per E-Mail an support@conduktor.io gesendet werden.

  5. Anzahl der Cluster. Wenn ein Produkt die Anzahl der Kafka-Cluster („Cluster“) beschränkt, wird dieses Limit auf einem Bestellformular angegeben. Es ist nicht zulässig, mehrere Organisationen zu erstellen, um mehrere Cluster zu schaffen.

  6. Anzahl der Tests. Wenn ein Produkt die Anzahl der Test-Szenarien, die manuell in der Conduktor-Software oder durch automatisierte Mittel ausgelöst werden können („Test“), beschränkt, wird dieses Limit auf einem Bestellformular angegeben. Wenn eine Testsuite zu mehreren Test-Szenarien führt, zählt die Anzahl der Szenarien für dieses Limit.

  7. Wiederverkäuferaktivitäten. Der Kunde kann Lizenzen zur Nutzung der Conduktor-Software erwerben, um diese Lizenzen an andere Endbenutzer zu übertragen, entweder direkt oder indirekt, über andere Geschäftsintermediäre, indem er eine separate schriftliche Vereinbarung mit Conduktor trifft, in der die Bedingungen einer solchen Engagements festgelegt sind.

  8. Lieferung von Materialien. Die Conduktor-Software und alle Versionen, Updates oder Wartungsversionen jedes ihrer Komponenten werden nur durch einen elektronischen Transfer bereitgestellt.

  9. Support und Wartung. Alle Supportanfragen sollten per E-Mail an support@conduktor.io gesendet werden, wobei der Firmenname, die Kontakt-E-Mail-Adresse und eine Fallbeschreibung angegeben werden müssen. Die Zeit, die zur Beantwortung einer Supportanfrage benötigt wird („Zielzeit für die erste Antwort“), umfässt die Zeitspanne zwischen dem Erhalt eines gemeldeten Problems durch Conduktor und dem Zeitpunkt, an dem Conduktor beginnt, sich mit diesem Problem zu befassen, indem es antwortet und die Kommunikation mit dem Kunden über das Problem einleitet. Die tatsächliche Zeit, die zur vollständigen Lösung des Problems benötigt wird, kann, falls eine vollständige Lösung erfolgt, länger sein als die Zielzeit für die erste Antwort. Der Kunde versteht und stimmt zu, dass eine vollständige Lösung eines Problems nicht garantiert ist und möglicherweise nicht eintritt.

  10. Vorschauversionen. Conduktor kann Sie einladen, unsere Beta-Dienste oder Funktionen, die sich in der Entwicklung befinden („Beta-Dienste oder -Funktionen“), kostenlos auszuprobieren. Sie können eine solche Einladung nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen. Beta-Dienste oder -Funktionen werden eindeutig als Beta, Pilot, eingeschränkte Freigabe, Entwickler-Vorschau, Nicht-Produktions-, Evaluierungs- oder durch eine ähnliche Bezeichnung gekennzeichnet. Beta-Dienste oder -Funktionen sind nur für Evaluierungszwecke gedacht und nicht für die Produktion und gelten nicht als Conduktor-Software im Sinne dieser Vereinbarung, sind nicht unterstützt und können zusätzlichen Bedingungen unterliegen. Conduktor kann Beta-Dienste oder -Funktionen jederzeit nach eigenem Ermessen einstellen. Conduktor hat keine Verpflichtung, eine allgemein verfügbare Version des Beta-Dienstes oder der Funktion herauszugeben.

BENUTZER- UND LEISTUNGSDATEN.

Conduktor kann von Zeit zu Zeit Daten über die Nutzung der Conduktor-Software und der Software von Dritten verarbeiten und verwenden, um Statistiken und Analysedaten zu erstellen. Conduktor kann solche Daten für eigene Geschäftszwecke verwenden, einschließlich der Wartung und Verbesserung der Conduktor-Software, der Software von Drittanbietern und anderer Dienstleistungen sowie zur Überwachung und Analyse seiner Aktivitäten im Zusammenhang mit der Leistung solcher Dienste. Soweit der Kunde persönliche Daten in die Cloud-Dienste eingibt und die Verarbeitung dem EU-Datenschutzgesetz (2016/679, „DSGVO“) unterliegt, erkennen Conduktor und der Kunde an, dass der Kunde als Datenverantwortlicher und Conduktor als Datenverarbeiter tätig ist, der personenbezogene Daten zusammen mit seinen Subunternehmern im Auftrag des Kunden verarbeitet, um die Dienstleistungen bereitzustellen. Sämtliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden durch Conduktor unterliegt der Datenverarbeitungsvereinbarung, die unter https://www.conduktor.io/dpa zu finden ist.

EIGENTUM.

Der Kunde erkennt an, dass Conduktor oder seine Lizenzgeber alle Eigentumsrechte, Titel und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an der Conduktor-Software und an allen Änderungen, Korrekturen, Fehlerbehebungen, Erweiterungen, Updates und sonstigen Änderungen daran (zusammenfassend „Änderungen“) behalten, und dass zwischen den Parteien alle derartigen Rechte bei Conduktor verbleiben. Der Kunde erkennt an, dass die in Abschnitt 1 gewährten Lizenzen nicht das Recht umfassen, Änderungen an der Conduktor-Software vorzunehmen.

FINANZIELLE BEDINGUNGEN.

  1. Der Kunde hat Conduktor alle Gebühren oder Zahlungen netto innerhalb von 14 Tagen nach der Rechnung von Conduktor zu zahlen. Conduktor kann dem Kunden eine zusätzliche Gebühr von 1,5 % pro Monat für alle nicht rechtzeitig bezahlten Gebühren berechnen.

  2. Conduktor kann jährliche wiederkehrende Gebühren erhöhen, indem es mindestens sechzig (60) Tage vor Ende der aktuellen Laufzeit schriftlich darüber informiert.

  3. Die an Conduktor zu zahlenden Gebühren sind ohne alle anwendbaren Verkaufs-, Nutzungs-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungen-, Verbrauchs-, einbehaltenden, Verbrauchs- und sonstige ähnliche Steuern oder staatliche Abgaben („Steuern“). Der Kunde hat Conduktor die auf der relevanten Rechnung aufgeführten anwendbaren Steuern zu zahlen, die möglicherweise zusätzlich zu den insgesamt fälligen Gebühren und in der relevanten Bestellform aufgeführten Gebühren anfallen können.

  4. Vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung anders festgelegten Bestimmungen sind alle vom Kunden gezahlten Gebühren nicht erstattungsfähig und es besteht kein Forderungsrecht.

  5. RÜCKMELDUNG. Der Kunde ist nicht verpflichtet, Vorschläge, Änderungsanfragen oder anderes Feedback zur Conduktor-Software („Feedback“) bereitzustellen. Falls der Kunde sich entscheidet, Conduktor Feedback zu geben, gewährt der Kunde Conduktor hiermit eine unbefristete, unwiderrufliche, nicht-exklusive, weltweite, vollständig bezahlte, unterlizenzierbare, übertragbare Lizenz, um jegliches Feedback, das Conduktor vom Kunden erhält, in die Conduktor-Software zu integrieren oder anderweitig zu verwenden. Der Kunde verzichtet auch unwiderruflich zugunsten von Conduktor auf alle geistigen Rechte, die der Kunde an einem solchen Feedback gemäß geltendem Urheberrecht haben könnte. Conduktor erkennt an, dass jedes Feedback auf einer „wie es ist“-Basis ohne Garantien jeglicher Art gegeben wird. Feedback gilt zu Zwecken von Abschnitt 6 als vertrauliche Information von Conduktor.

VERTRAULICHKEIT

  1. Nicht-Offenlegung und eingeschränkte Nutzung. Jede Partei hat die nicht öffentlichen Informationen und das Know-how, die von der anderen Partei gemäß dieser Vereinbarung offengelegt oder zugänglich gemacht wurden, vertraulich zu behandeln, die entweder schriftlich als proprietär und/oder vertraulich gekennzeichnet sind, sofern sie schriftlich offengelegt werden, oder wenn sie mündlich offengelegt werden, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der mündlichen Offenlegung schriftlich (was per E-Mail erfolgen kann) als vertraulich bezeichnet sind oder von dem Empfänger, sofern vernünftigerweise zu verstehen, als vertraulich angesehen werden sollen (die „Vertraulichen Informationen“). Die Conduktor-Software, Änderungen und die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten als vertrauliche Informationen von Conduktor. Jede Partei verpflichtet sich: (a) die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der anderen Partei zu wahren; (b) sich von der Verwendung der vertraulichen Informationen der anderen Partei abzuhalten, es sei denn, um ihre Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung zu erfüllen; und (c) diese vertraulichen Informationen nicht an Dritte offenzulegen, es sei denn, an Mitarbeiter und Subunternehmer, die vernünftigerweise in Verbindung mit der Ausübung ihrer Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich sind (und nur unter der Bedingung, dass sie bindende schriftliche Nutzungs- und Offenlegungseinschränkungen unterliegen, die mindestens so schützend sind wie die hierin festgelegten). Jede Partei wird die andere Partei unverzüglich über jede unautorisierte Offenlegung oder Nutzung vertraulicher Informationen informieren und der anderen Partei helfen, die unautorisierte Nutzung oder Offenlegung zu beheben, indem sie die von der anderen Partei vernünftigerweise angeforderten Schritte unternimmt. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Vertrauliche Informationen der anderen Partei, die: (i) bereits ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind; (ii) durch die empfangende Partei ohne Verwendung oder Verweis auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entdeckt oder erstellt werden, wie in den Aufzeichnungen der empfangenden Partei gezeigt; (iii) der empfangenden Partei anderweitig bekannt sind, ohne dass die empfangende Partei schuldhaft handeln musste, oder (iv) gesetzlich oder durch Gerichtsbeschluss offengelegt werden müssen; wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei unverzüglich darüber informieren und angemessene Unterstützung leisten muss, um der offenlegenden Partei zu ermöglichen, eine einstweilige Verfügung zu beantragen oder anderweitig eine solche Offenlegung zu verhindern oder einzuschränken. Zudem kann jede Partei hierunter vertrauliche Informationen solchen Vertretern, Anwälten und anderen Vertretern der Partei offenlegen (und nur unter der Bedingung, dass diese unter den gleichen Vertraulichkeitsverpflichtungen an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden sind) oder jedem Gericht mit zuständiger Gerichtsbarkeit, wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist, um einen Streit zwischen den Parteien zu klären.

  2. Rechtsmittel. Jede Verletzung oder drohende Verletzung dieser Bestimmung könnte dem offenlegenden Partei irreparablen Schaden zufügen und, zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, die verfügbar sein könnten, sei es gesetzlich, equity oder anderweitig, hat das offenlegende Partei das Recht, eine einstweilige Verfügung gegen die drohende Verletzung dieser Vereinbarung oder die Fortsetzung einer solchen Verletzung durch die empfangende Partei zu beantragen, ohne dass es erforderlich ist, tatsächliche Schäden nachzuweisen oder eine Kaution zu hinterlegen, zusätzlich zu anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die durch das Gesetz vorgesehen sind.

HAFTUNGSFREISTELLUNG

  1. Conduktor wird auf eigene Kosten jede Klage oder Handlung vertreten oder nach eigenem Ermessen beilegen, die von einer dritten Partei gegen den Kunden erhoben wird, soweit sie auf dem Anspruch basiert, dass die Conduktor-Software, wie von Conduktor von Zeit zu Zeit aktualisiert, verwendet wird, gemäß dieser Vereinbarung Patent-, Urheberrechts- oder Handelsgeheimnisverletzungen einer solchen dritten Partei. Darüber hinaus wird Conduktor den Kunden von Schäden, Kosten und Gebühren, die vernünftigerweise entstehen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die ausschließlich auf solchen Ansprüchen oder Handlungen basieren, freistellen und ihn schadlos halten, soweit diese Ansprüche oder Handlungen und die gegen den Kunden aufgrund eines endgültigen Urteils verhängt werden. Die Verpflichtungen von Conduktor zur Verteidigung, Einigung oder Freistellung des Kunden unterliegen den Bedingungen (a) der Kunde benachrichtigt Conduktor umgehend schriftlich über einen solchen Anspruch; (b) Conduktor hat das exklusive Recht, die Verteidigung und/oder Einigung zu kontrollieren; und (c) der Kunde leistet angemessene Unterstützung (auf Kosten von Conduktor) bei der Verteidigung.

  2. CONDUKTOR IST NICHT VERPFLICHTET, DEN KUNDEN ZU VERTEIDIGEN, FREIZUSTELLEN ODER SCHADLOS ZU HALTEN FÜR IRGENDEINEN ANSPRUCH, WENN: (A) DER KUNDE MODIFIKATIONEN AN DER CONDUKTOR-SOFTWARE ODER TEILEN DAVON VORGENOMMEN HAT; (B) EIN SOLCHER ANSPRUCH WURDE VERMEIDEN, WENN DIE DAMALIGE AKTUELLE VERSION DER CONDUKTOR-SOFTWARE DEM KUNDEN ZUGÄNGLICH GEMACHT WURDE; (C) DER KUNDE SEINE ANGELEGTEN VERLETZUNGEN NACH VORLAGE VON MODIFIKATIONEN, DIE DIE ANGELEGENHEIT VERMEIDEN WÜRDE, WEITER BEGEHT; ODER (D) EIN SOLCHER ANSPRUCH AUF DEN AUSGANG DES KUNDEN BEZOGEN IST.

  3. WENN CONDUKTOR EINEN ANSPRUCH AUS DEM IN ABSCHNITT 7.1 OBEN DARAUS VERTEIDIGT ODER BEILEGT, IST DIE HAFTUNG VON CONDUKTOR UND DAS EINZIGE RECHTSMITTEL DES KUNDEN (NEBEN DER „HAFTUNGSFREISTELLUNG“) ENTWEDER (A) REPARIEREN, ERSETZEN ODER ÄNDERN DER BETROFFENEN CONDUKTOR-SOFTWARE ODER (B) ALTERNATIV DEM KUNDEN ZU RECHTEN ZU VERLEIHEN, DIE VERWENDUNG DER BETROFFENEN CONDUKTOR-SOFTWARE WEITER ZU ERLAUBEN. FALLS DIE VORGENANNTEN RECHTSMITTEL WIRTSCHAFTLICH NICHT MACHBAR SIND (NACH DEM ANGEMESSENEN URTEIL VON CONDUKTOR), KANN CONDUKTOR DIE ANWENDBARE BESTELLUNG KÜNDIGEN UND, SOWEIT ANWENDBAR, DIE BETROFFENE CONDUKTOR-SOFTWARE UND DIE LIZENZGEBÜHREN, DIE VON DEM KUNDEN FÜR DIE BETROFFENE CONDUKTOR-SOFTWARE AN CONDUKTOR BEZAHLT WURDEN, ZURÜCKZAHLEN.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBEGRENZUNG

  1. Haftungsausschluss jeglicher Gewährleistungen. CONDUKTOR GIBT KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN, WEDER AUSDRÜCKLICH, NOCH IMPLIZIERT, NICHT STATUTENGEMÄSS ODER SONSTIGE, IN BEZUG AUF DIE CONDUKTOR-SOFTWARE ODER ANY ANDERE MATERIALIEN, DIE HIERUNTER BEREITGESTELLT WERDEN. CONDUKTOR WIRFT ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN ZURÜCK, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIERT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER HANDELSÜBLICHEN EIGNUNG, VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG UND DIE AUS EINEM HANDELSVERLAUF ODER GEBRAUCH HERVORGEHENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, UND ALLE SOLCHEN GARANTIEN SIND HIERMIT SOWEIT ZULÄSSIG VON RECHT AUSGESCHLOSSEN. DIE CONDUKTOR-SOFTWARE WIRD AUF EINER „WIE ES IST“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BASIS BEREITGESTELLT.

  2. Haftungsbegrenzung**.** IN KEINEM FALL DARF DIE HAFTUNG VON CONDUKTOR, DIE AUS DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHT, DEN BETRAG ÜBERSTEIGEN, DER VOM KUNDEN IM VERLAUF DER ZWÖLF (12) MONATE UNMITTELBAR VOR DEM EREIGNIS, DAS ZUR BEHAFTUNG FÜHRT, BEZAHLT WURDE ODER BEZAHLBAR IST. CONDUKTOR HAFTET NICHT FÜR FOLGESCHÄDEN, NEBEN- ODER SPEZIELLE SCHÄDEN, INDIREKTE, STRAFEN ODER EXEMPLARISCHEN SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG VERLORENEN GEWINNEN, GESCHÄFTEN, VERTRÄGEN, UMSETZUNG, GUTSCHEINEN, PRODUKTION, ANGESTREBTE EINSPARUNGEN, DATENVERLUST ODER KOSTEN FÜR DEN ERWERB VON ERSATZGÜTERN ODER DIENSTLEISTUNGEN, ODER FÜR JEDEN ANSPRUCH ODER FORDERUNG EINER ANDEREN PARTEI, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND (SOWEIT ZULÄSSIG) UNTER JEDER HAFTUNGSTHEORIE (EINSCHLIESSLICH FALLES) AUCH WENN CONDUKTOR AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS DIESES LIMITE GELTEN UNGEACHTET DER MÄNGEL BEI EINEM EINGESCHRÄNKTEN RECHTSMITTEL.

Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit. Sofern nicht früher gemäß Abschnitt 9.2 beendet, ist diese Vereinbarung und die hierunter gewährte Lizenz ab dem Datum des Kaufs der Conduktor-Software durch den Kunden („Wirksamkeitsdatum“) wirksam und bleibt für eine Laufzeit von einem Jahr ab dem Wirksamkeitsdatum (nebst jeder Verlängerung) in Kraft. Danach verlängert sich die Lizenz automatisch um aufeinanderfolgende einjährige Zeiträume zu dem jeweils aktuellen Listenpreis (außer in dem Fall, dass in einer separaten schriftlichen Vereinbarung anders geregelt) es sei denn, der Kunde informiert Conduktor schriftlich, wobei diese Mitteilung mindestens sechzig (60) Tage vor Ende der laufenden Laufzeit per E-Mail an support@conduktor.io zu senden ist, um die Absicht des Kunden zur Beendigung der Lizenz anzuzeigen.

  2. Kündigung. Die hierunter gewährte Lizenz endet sofort, wenn der Kunde gegen Abschnitt 1 dieser Vereinbarung verstößt, unabhängig davon, ob Conduktor den Kunden über diese Kündigung benachrichtigt. Darüber hinaus hat Conduktor das Recht, diese Vereinbarung und die hierin gewährte Lizenz mit schriftlicher Mitteilung zu kündigen, wenn der Kunde es versäumt, eine wesentliche Bedingung dieser Vereinbarung einzuhalten oder zu beachten und dieser Verstoß nicht spätestens zehn (10) Tage nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden geheilt wird. Conduktor kann diese Vereinbarung auch sofort kündigen, wenn der Kunde: (a) sein Geschäft beendet oder aussetzt; (b) Gegenstand eines Insolvenzverfahrens nach Bundes- oder Staatsrecht wird; (c) zahlungsunfähig wird oder unter der direkten Kontrolle eines Treuhänders, eines Verwalters oder einer ähnlichen Autorität steht; oder (d) beschlossen hat, sich freiwillig oder anderweitig aufzulösen oder abzuwickeln.

  3. Wirkung der Kündigung. Diese Bestimmung 9.3 und die Abschnitte 3, 6, 7 (ausschließlich bezüglich Ansprüchen, die während der Laufzeit entstehen), 8 und 10 überdauern jede Beendigung oder Ablauffrist dieser Vereinbarung. Keine anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung überdauern das Ende oder die frühere Beendigung dieser Vereinbarung. Alle Rechte des Kunden an der Conduktor-Software enden sofort mit der Beendigung dieser Vereinbarung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Gebühren. Spätestens fünf (5) Tage nach Beendigung dieser Vereinbarung hat der Kunde alle vertraulichen Informationen von Conduktor und alle Materialien, die vertrauliche Informationen von Conduktor enthalten, auf Kosten des Kunden an Conduktor zurückzugeben oder, auf Anfrage von Conduktor, zu zerstören oder unzugänglich zu machen, und die Verwendung der Conduktor-Software einzustellen und sie deinstallieren, einschließlich aller Kopien davon. Nichts in dieser Bestimmung schränkt andere Rechtsmittel ein, die Conduktor im Falle eines Verstoßes des Kunden, der sich aus dieser Vereinbarung ergibt, zur Verfügung stehen, noch befreit den Kunden von seinen Verpflichtungen, die vor dieser Beendigung entstanden sind.

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

  1. Öffentlichkeit. Conduktor kann den Kunden als Benutzer der Conduktor-Software identifizieren und den Namen, das Logo und andere Marken des Kunden in Conduktors Kundenliste, Pressemitteilungen, Blogbeiträgen, Werbung und der Website (und die gesamte Verwendung davon und das daraus resultierende goodwill kommen ausschließlich dem Kunden zugute). Der Kunde kann Conduktor Inc. dieses Recht jederzeit verweigern, indem er eine schriftliche Anfrage per E-Mail an support@conduktor.io sendet, um aus den Werbematerialien der Conduktor-Software ausgeschlossen zu werden. Anfragen nach dem Kauf können bis zu dreißig (30) Kalendertage zur Bearbeitung benötigen. Andernfalls darf keine Partei den Namen, das Logo oder andere Marken der anderen Partei für irgendeinen Zweck ohne vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei verwenden.

  2. Höhere Gewalt. In keinem Fall ist Conduktor gegenüber dem Kunden haftbar oder wird als im Verzug betrachtet angesehen, aufgrund eines Versagens oder einer Verzögerung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn und soweit ein solches Versagen oder eine solche Verzögerung durch Umstände außerhalb der angemessenen Kontrolle von Conduktor verursacht wird, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, höhere Gewalt, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, Explosionen, Krieg, Terrorismus, Invasionen, Aufstände oder andere zivile Unruhen, Streiks, Arbeitsniederlegungen oder -verzögerungen oder andere industrielle Störungen oder das Erlass von Gesetzen oder Maßnahmen einer Regierungs- oder öffentlichen Behörde, einschließlich der Verhängung eines Embargos.

  3. Abtretung. Der Kunde darf diese Vereinbarung oder irgendeine der hierin enthaltenen Rechte oder Pflichten ganz oder teilweise nicht abtreten oder anderweitig übertragen, egal ob durch Gesetz oder anders an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Conduktor. Jede vermeintliche Übertragung, Abtretung oder Delegation ohne eine solche vorherige schriftliche Zustimmung ist null und nichtig und hat keine Wirkung. Conduktor hat das Recht, diese Vereinbarung an jeden Nachfolger seines Unternehmens oder Vermögens, auf den sich diese Vereinbarung bezieht, abzugeben, sei es durch Fusion, Asset-Verkauf, Aktienverkauf, Umstrukturierung oder anderweitig. Vorbehaltlich dieser Bestimmung ist diese Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und berechtigten Abtretungsempfänger bindend und kommt ihnen zugute.

  4. Gesamtvereinbarung; Änderung; Verzichtserklärung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Verständnisse, schriftlich oder mündlich, bezüglich der in dieser Vereinbarung behandelten Angelegenheiten und ist nicht dazu gedacht, Dritten Rechte oder Rechtsmittel im Rahmen dieser Vereinbarung zu gewähren. Der Kunde erkennt an, dass er diese Vereinbarung nicht auf der Grundlage von anderen Zusicherungen als den hierin enthaltenen abgeschlossen hat. Keine Änderung oder Modifikation dieser Vereinbarung sowie kein Verzicht auf Rechte unter dieser Vereinbarung ist wirksam, es sei denn, sie sind schriftlich verfasst und von beiden Parteien unterzeichnet. Der Verzicht auf einen Verstoß oder eine Verletzung oder eine Verzögerung bei der Ausübung von Rechten stellt keinen Verzicht auf einen nachfolgenden Verstoß oder eine nachfolgende Verletzung dar.

  5. Software, Dienste und Websites von Drittanbietern.

    1. Conduktor stellt bestimmte Software von Drittanbietern zur Verfügung („Drittanbieter-Software“). Die Drittanbieter-Software unterliegt den anwendbaren Open-Source-Lizenzen und nicht dieser Vereinbarung und wird von Conduktor kostenlos zur Verfügung gestellt. Soweit die Bedingungen der anwendbaren Open-Source-Lizenzen für Drittanbieter-Software die Einschränkungen in dieser Vereinbarung verbieten, gelten diese Einschränkungen nicht für die Drittanbieter-Software. Soweit die Bedingungen der anwendbaren Open-Source-Lizenzen der Drittanbieter-Software Conduktor dazu verpflichten, ein Angebot zur Bereitstellung von Quellcode oder verwandten Informationen in Verbindung mit der Drittanbieter-Software zu machen, wird ein solches Angebot gemacht.

    2. Die Conduktor-Software kann Links zu anderen von Dritten bereitgestellten Websites, Diensten oder Software enthalten („Drittanbieter-Inhalte“). Links von der Conduktor-Software zu Drittanbieter-Inhalten werden nur zur Bequemlichkeit des Kunden bereitgestellt und werden von Conduktor nicht auf ihre Genauigkeit, Angemessenheit oder Vollständigkeit untersucht, überwacht oder überprüft und Conduktor ist nicht verantwortlich für Inhalte von Drittanbietern, die über die Conduktor-Software abgerufen werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Inhalte, Genauigkeit, Anstößigkeit, Meinungen, Zuverlässigkeit, Datenschutzpraktiken oder andere Richtlinien oder in den Drittanbieter-Inhalten enthaltenen Informationen. Die Aufnahme, Verlinkung oder Erlaubnis zur Verwendung oder Installation von Drittanbieter-Inhalten impliziert nicht die Genehmigung oder Billigung durch Conduktor. Wenn der Kunde beschließt, auf Drittanbieter-Inhalte zuzugreifen oder diese zu installieren, geschieht dies auf eigenes Risiko. Der Kunde sollte die geltenden Bedingungen und Richtlinien, einschließlich der Datenschutz- und Datenerfassungspraktiken, aller Drittanbieter-Inhalte, die er verwendet oder installiert, überprüfen. Conduktor behält sich das Recht vor, Links zu Drittanbieter-Inhalten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu modifizieren oder zu löschen.

  6. Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt in jeder Hinsicht den Gesetzen des Bundesstaates New York, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Parteien stimmen hiermit zu, dass alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand der Bundes- und Staatsgerichte innerhalb der Stadt und des Landkreises New York, New York unterliegen. Der Kunde stimmt hiermit der persönlichen und exklusiven Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte zu. Die Parteien lehnen hiermit die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenverkauf ab.

  7. Schiedsgerichtsbarkeit. Lesen Sie diesen Abschnitt sorgfältig, da er die Parteien verpflichtet, ihre Streitigkeiten zu schlichten und die Art und Weise, wie Sie von Conduktor Abhilfe suchen können, begrenzt. Bei einem Streit mit Conduktor stimmen Sie zu, uns zunächst unter support@conduktor.io zu kontaktieren und zu versuchen, den Streit informell mit uns zu lösen. Im unwahrscheinlichen Fall, dass Conduktor nach sechzig (60) Tagen nicht in der Lage war, einen Streit zu lösen, stimmen beide Parteien zu, jeden Anspruch, Streit oder Kontroversen (ausgenommen etwaige Ansprüche auf Unterlassungs- oder andere gerechte Abhilfe, wie nachstehend vorgesehen), die sich aus oder im Zusammenhang mit oder in Bezug auf diese Vereinbarung ergeben, oder den Verstoß oder die angebliche Verletzung hiervon (zusammen „Ansprüche“), durch ein verbindliches Schiedsverfahren bei JAMS zu lösen, gemäß den dann geltenden Verfahren für optionale beschleunigte Schiedsverfahren von JAMS, es sei denn, es ist hierin anders vorgesehen. JAMS kann unter www.jamsadr.com kontaktiert werden. Das Schiedsverfahren erfolgt in New York, New York, es sei denn, Sie und Conduktor stimmen anders überein. Wenn Sie die Conduktor-Software zu kommerziellen Zwecken verwenden, trägt jede Partei die JAMS-Anmelde-, Verwaltungs- und Schiedsgebühren gemäß den JAMS-Regeln, und das vom Schiedsrichter ergangene Urteil umfasst Schiedskosten, angemessene Anwaltsgebühren und angemessene Kosten für Experten und andere Zeugen. Wenn Sie eine Einzelperson sind, die die Conduktor-Software zu nicht-kommerziellen Zwecken verwendet: (i) kann JAMS von Ihnen verlangen, eine Gebühr für die Einleitung Ihres Falls zu zahlen, es sei denn, Sie beantragen und erhalten erfolgreich eine Gebührenerlass von JAMS; (ii) das Urteil des Schiedsrichters kann Ihre Schiedskosten, angemessene Anwaltsgebühren und angemessene Kosten für Experten und andere Zeugen umfassen; und (iii) Sie können in einem Gericht für geringfügige Forderungen mit zuständiger Jurisdiktion klagen, ohne zuvor an der Schiedsgerichtsbarkeit teilzunehmen, aber dies befreit Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, am informellen Streitbeilegungsprozess teilzunehmen. Jedes Urteil, das auf dem Urteil des Schiedsrichters beruht, kann in einem Gericht mit zuständiger Gerichtsbarkeit vollstreckt werden. Nichts in diesem Abschnitt darf als Verhinderung von Conduktor angesehen werden, von den Gerichten eine einstweilige Verfügung oder andere gerechte Abhilfe zu suchen, die notwendig ist, um tatsächliche oder drohende Verletzungen, unrechtmäßige Aneignungen oder Verstöße gegen unsere Datensicherheits-, geistigen Eigentumsrechte oder andere Proprietärrechte zu verhindern.

  8. Verzicht auf Sammelklagen/Gerichtsverhandlung. IN BEZUG AUF ALLE PERSONEN UND EINRICHTUNGEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE DIE CONDUKTOR-SOFTWARE FÜR PERSONEN-, KOMMERZIELLE ODER ANDERE ZWECKE ERHALTEN HABEN ODER VERWENDEN, MÜSSEN ALLE ANSPRÜCHE IN DER INDIVIDUELLEN KAPAZITÄT DER PARTEIEN GEBRACHT WERDEN UND NICHT ALS KLAEGER ODER KLASSENMITGLIED IN EINER ANGEGEBENEN SAMMELKLAGE, KOLLEKTIVKLAUSE, PRIVATEN ANWALT GENERAL AKTION ODER EINANDERER STELLENVERTRETENDEN VERFAHREN. DIESER VERZICHT GILT FÜR KLASSENSCHIEDSANTRÄGE, UND, SOFERN WIR NICHT ANDERS ZUSTIMMEN, DARF DER SCHIEDSRICHT NICHT MEHR ALS EINE PERSONENKLAUSEL WAREN. SIE STIMMEN DAZU, DASS SIE MIT DEM ABSCHLUSS DIESER VEREINBARUNG UND WIRDAREIN LAUFEN IHRE RECHTE AUF EINEN GERICHTSVERFAHREN ODER AN DER TEILNAHME AN EINER SAMMELKLAUSE, KOLLEKTIVKLAUSE, PRIVATEN ANWALT GENERAL AKTION ODER EINEM ANDEREN STELLENVERTRETENDEN VERFAHREN ABZUREHNEN.

  9. Teilbarkeit. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, wird sie durch die gültige Bestimmung ersetzt, die den Absichten der Parteien am nächsten kommt, und die verbleibenden Bestimmungen der Vereinbarung bleiben in vollem Umfang wirksam.

  10. Beziehung der Parteien. Nichts in dieser Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass es ein Agentur-, Partnerschafts- oder Joint-Venture-Verhältnis zwischen den Parteien schafft. Keine der Parteien hat das Recht oder die Befugnis, Verpflichtungen einzugehen oder Darstellungen oder Gewährleistungen im Namen einer anderen Partei zu machen, egal ob ausdrücklich oder implizit, oder die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden.

  11. Mitteilungen. Alle unter dieser Vereinbarung erlaubten oder erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und gelten als gegeben, wenn sie persönlich (einschließlich durch einen Übernachtungsdienst) übergeben werden oder drei (3) Geschäftstage nach Absenden per einfacher Post, registrierter oder zertifizierter Post, mit Porto bezahlt, an die in dieser Vereinbarung angegebene Adresse der Partei oder an eine andere Adresse, die eine der Parteien schriftlich festlegen kann, oder bei Zusendung per E-Mail, wenn dies in dieser Vereinbarung anders geregelt ist. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihr(e) E-Mail-Adresse(n) auf dem neuesten Stand zu halten. Sie gelten als erhalten, wenn wir eine E-Mail an die mit Ihrem Konto verbundene E-Mail-Adresse senden, unabhängig davon, ob Sie die E-Mail tatsächlich erhalten oder nicht. Mitteilungen, die Sie an Conduktor richten, sollten per E-Mail gesendet werden an legal@conduktor.io.

  12. Beschränkungen der US-Regierung. Wenn die Conduktor-Software von der US-Regierung lizenziert wird, wird die Conduktor-Software als „kommerzielle Computersoftware“ und „kommerzielle Computerdokumentation“ betrachtet, die ausschließlich auf privatem Kosten entwickelt wurde, und (a) wenn sie von oder im Auftrag einer zivilen Behörde erworben wird, unterliegt sie ausschließlich den Bedingungen dieser Lizenz für Computersoftware gemäß 48 C.F.R. 12.212 der Federal Acquisition Regulations und ihren Nachfolgern; und (b) wenn sie von oder im Auftrag von Einheiten des Verteidigungsministeriums („DOD“) erworben wird, unterliegt sie den Bedingungen dieser Lizenz für kommerzielle Computersoftware gemäß 48 C.F.R. 227.7202-2, DOD FAR Supplement und ihren Nachfolgern.

  13. Versicherung der Exportgesetze. Der Kunde versteht, dass die Conduktor-Software den Exportkontrollgesetzen und -vorschriften unterliegt. Der Kunde darf die Conduktor-Software oder andere zugrunde liegende Informationen oder Technologien in keiner Weise herunterladen oder erneut exportieren oder weiterverbreiten, es sei denn, die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften, insbesondere aber nicht beschränkt auf die US-Exportkontrollgesetze, wird sichergestellt. Weder die Conduktor-Software noch andere zugrunde liegende Informationen oder Technologien dürfen heruntergeladen oder anderweitig exportiert oder erneut exportiert werden: (a) in (oder an einen National oder Einwohner von) ein Land, in dem die Vereinigten Staaten Waren embargoiert haben; oder (b) an jemanden, der auf der Liste der speziell benannten Staatsbürger des US-Finanzministeriums oder der Liste der verbotenen Länder des US-Handelsministeriums oder auf der Liste der ausgeschlossenen oder abgelehnten Personen oder Einrichtungen aufgeführt ist. Der Kunde stimmt den vorgenannten Bedingungen zu und erklärt und gewährleistet, dass der Kunde sich nicht in einem solchen Land oder unter Kontrolle eines solchen Staates befindet oder ein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes ist.

  14. Auslegung. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Titel und Abschnittsüberschriften dienen nur zur Erleichterung des Verweises und dürfen nicht zur Auslegung oder Konstruktion dieser Vereinbarung herangezogen werden. Keine Regel zur Auslegung, die eine Unklarheit zugunsten der nicht verfassenden Partei auflöst, darf hierangewendet werden. Das Wort „einschließlich“, wenn es hier verwendet wird, ist illustrativ und nicht ausschließend und bedeutet „einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf.“

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